Sachverhaltsdarstellung an den Heiligen Stuhl

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An den hochwürdigsten Präfekten der Glaubenskongregation Vatikanstadt

Hochwürdigste Eminenz!

Wir, die nachstehend Unterzeichneten, alle getaufte Christen der Katholischen Kirche, richten uns mit höchster Achtung und Respekt an Eure Eminenz, um Ihrer liebenswürdigen Beachtung eine Reihe von Fragen vorzulegen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie besondere Bedeutung für das Wohl der Kirche und der Seelen besitzen, besonders derjenigen Personen, die sich unter der Jurisdiktion der Personalprälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei befinden, um deren spezifische Ziele anzustreben, und derer, die sich in Zukunft von dieser Organisation angezogen fühlen können.

Wir gehörten alle in früherer Zeit dieser Prälatur an, und einige von uns fühlten sich verpflichtet, sie nach zahlreichen Jahren der Hingabe und der Mitarbeit in den Apostolaten des Opus Dei zu verlassen. Die Kenntnis der internen Strukturen des Werkes, die wir aufgrund unserer eigenen Erlebnisse während unserer Mitgliedschaft erfahren haben, lässt uns befürchten, dass im Umgang des Opus Dei mit dem Heiligen Stuhl einige Verfahrensweisen verheimlicht werden, die von der genannten Prälatur ausgeübt werden, um Mitglieder zu gewinnen, ebenso wie bestimmte Lebensformen und Praktiken, die dem Verständnis der Kirche widersprechen und die sich innerhalb der Institution ohne Wissen und Billigung des Apostolischen Stuhls abspielen.

Besonders können wir versichern, dass der Respekt vor der Freiheit der Gewissen, die ausdrücklich vom kirchlichen Lehramt in jüngster Zeit unterstrichen wurde, in Übereinstimmung mit den Normen des Naturrecht, wie es sich in den Menschenrechten ausspricht, im Opus Dei beständig mit Füßen getreten wird, wobei die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils in der Erklärung “Dignitatis humanae” außer Acht gelassen werden, an die seither die nachfolgenden Päpste so häufig erinnert haben.

Wir möchten nun für Eure Hochwürdigste Eminenz diejenigen Gesichtspunkte zusammenfassen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie die Aufmerksamkeit des Heiligen Stuhles verdienen:


Hinsichtlich der Berufungspastoral

Auf sehr junge Menschen wird psychologischer Druck ausgeübt

Obwohl offiziell die zeitliche Eingliederung vor Erreichen der Großjährigkeit nicht gestattet ist, wählt man den Vorwand, sie ab dem Alter von vierzehneinhalb als “Aspiranten” zuzulassen, wie in den internen Regeln der Institution nachzulesen ist, die von der Kirche nicht approbiert wurden (Vgl. Die “Erfahrungen mit den örtlichen Räten” (“Experiencias de los consejos locales”), Rom, 19.3.2005, S. 34.). Von dem Augenblick an, in denen Kinder und junge Menschen sich den Apostolaten des Opus Dei (Jugendclubs) nähern, werden diejenigen, die für geeignet gehalten werden, dazu gebracht, sich in diesem frühen Alter dem Werk anzuschließen. Diese jungen Menschen werden dazu angehalten, über das Thema der Berufung weder mit ihren Eltern noch mit irgend jemand sonst außer den Tutoren des Clubs zu besprechen, die Mitglieder der Prälatur sind. Wir können viele Zeugnisse darüber vorlegen, die dies bestätigen.

Vor dem Eintritt wird den Kandidaten auf unzulässige Weise die Information über wichtige Verpflichtungen vorenthalten, die sie leben werden müssen, wenn sie erst einmal beigetreten sind: Sie werden angelockt und verführt mit dem Anspruch, sich als gewöhnliche Christen inmitten der Welt, in weltlichen Aufgaben zu heiligen, indem jeder einzelne seinem Beruf als seiner Berufun folgt, ohne von seinem Platz entfernt zu werden. Allerdings werden beispielsweise jene, denen man vorschlägt, ihrer Berufung als Numerarier zu folgen, nicht darüber informiert, dass sie sich dazu beeit erklären, ihre berufliche Arbeit aufzugeben, um sich internen Aufgaben zu widmen, dass sie in Zukunft auf die Teilnahme an Familienfesten ebenso verzichten müssen wie auf den Besuch von Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen. Das bedeutet einen offensichtliche Betrug, denn die tatsächlich gelebte Praxis der Numerarierinnen und Numerarier entspricht der der Ordensleute, und bei weitem die Mehrzahl von ihnen wird gebeten, ihren weltlichen Beruf aufzugeben, um sich korporativen apostolischen Aufgaben zu widmen, als ob all dies für die Hingabe an Gott und die Liebe zum Ihm erforderlich sei. All das, worauf wir hier hinweisen, ist möglich auf Grund eines vorsätzlichen Mangels an Transparenz innerhalb der Institution, denn die Statuten der Prälatur, die vom Heiligen Stuhl approbiert sind, werden den Mitgliedern weder nahegebracht noch gelangen sie überhaupt zu ihrer Kenntnis; vor allem aber richtet sich das Leben der Numerariermitglieder grundsätzlich nicht nach den erwähnten Statuten, sondern nach einem internen Normenkatalog, der weder dem Heiligen Stuhl bekannt ist noch von ihm gebilligt wurde und über den die potentiellen Berufungen nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Wenig übernatürliche Vorgangsweise bei der Förderung der Berufungen

Die Berufungskrise geht von einem Mitglied der Institution aus und nicht von der Person, die sich ihr nähert, und zwar in der Weise, dass sich der Betroffene in der Regel in seinem Gewissen gedrängt fühlt und die Verpflichtung wahrnimmt, positiv zu antworten, aus Furcht eine Sünde zu begehen, im Leben unglücklich zu sein und sich der Gefahr der Verdammung auszusetzen, wenn er sich der Einladung widersetzt, die an ihn ergeht (Siehe ebda., S. 52-56.). Das heißt, es gibt keine übernatürliche Sicht der Berufung. Wir könnten zahllose Zeugenberichte beisteuern, um diese Tatsache zu bestätigen, die in den Schriften des Gründers ebenso wie in den internen Regeln der Institution ausgeführt wird. Außerdem stellen sich die Kriterien, die angelegt werden, um eine Berufung festzustellen, als sehr wenig übernatürlich dar, so wie sie sich in den Instrucciones des Gründers und in den “Erfahrungen über die apostolische Arbeit” (“Experiencias para las labores apostólicas”) zeigen: physisches Erscheinungsbild, Freisein von körperlichen Beeinträchtigungen, gesellschaftliche Position, wirtschaftliches Vermögen, Einfluss der Familie, akademische Titel.

Die innere Freiheit, welche die “Statuten” der Prälatur anerkennen, um die Berufung zu erkennen, wird nicht anerkannt:

Tatsächlich wird den Kandidaten, die erst einmal beigetreten sind, der wahre Charakter der nachfolgenden juridischen Eingliederungen verheimlicht, indem auf sie ein ständiger moralischer Druck ausgeübt wird, sodass von ihnen die legitime Möglichkeit gar nicht in Betracht gezigen wird, die Institution in den Jahren während der Jahre zu verlassen, in denen sie sich noch nicht rechtmäßig eingegliedert haben. Die Predigt des Gründers lässt in dieser Hinsicht nicht den geringsten Zweifel, wie sehr er völlig unterschiedslos die Treue zu Gott mit dem Verbleiben in der Institution gleich setzt, die er gegründet hat. (Siehe zB “Meditaciones”, Bd. III, Kommentar zum Samstag der 13. Woche im Jahreskreis.)

Weder Gerechtigkeit noch Nächstenliebe werden denen gegenüber geübt, die die Institution verlassen:

Es geschieht, dass Mitglieder, mit und ohne Vorwarnung, ausgeschlossen werden; ihnen bleibt nichts, oft nicht einmal Selbstachtung, und zwar ohne dass ihr Alter, ihre Krankheit etc. in Betracht gezogen werden. Die Personen, die das Werk verlassen haben, werden völlig sich selbst überlassen, spirituell ebenso wie wirtschaftlich, und ohne dass berücksichtigt wird, dass viele nichts besitzen, um ein neues Leben zu beginnen, und dass sie die Hilfe der Institution benötigen, der sie viele Jahre lang alles gegeben haben, in denen sie sich aus Liebe zu Gott ganz hingegeben haben, ohne etwas für sich zurückzubehalten und ohne an die Zukunft zu denken.

Wir können versichern, dass es zu verschiedenen Gelegenheiten zu Repressalien gegen diejenigen, die die Institution verlassen haben, gekommen ist, vor allem auf beruflichem Gebiet und dass sie sogar ihre Arbeitsstelle verloren haben, wenn das Unternehmen irgendeine Verbindung mit der Prälatur hatte.

Im “Vademecum für die örtlichen Räte” (“Vademecum del gobierno local”) findet sich eine Rechtfertigung für die Feme, der in vielfältigster Weise diejenigen unterzogen werden, die die Prälatur verlassen. (Siehe S. 66-68. Dieses “Vademecum” von 2002 wurde 2005 durch die “Erfahrungen mit den örtlichen Räten” (“Experiencias de los consejos locales”)ersetzt, um den schriftlichen Ausdruck dieser Praxis zu mildern. Aber trotzdem bleibt unannehmbar, was in diesen “Experiencias” festgehalten ist; siehe S. 58-60.)

Über den Umgang mit den Mitgliedern der Prälatur

Anwendung von Methoden, die der geistigen Gesundheit der Gläubigen der Prälatur schaden

Namentlich bei vielen Numerariern und Assoziierten treten psychologische Krankheiten auf, die eine Folge des unnatürlichen Lebens sind, das sie führen; sie sind einem Voluntarismus unterworfen, der ihnen die Luft abschnürt, als Ergebnis einer aufgedrängten Überzeugung, dass die Heiligkeit in der Zurückweisung der Selbstverwirklichung besteht und dass man sie durch die starre Erfüllung einiger Regeln der Institution erreicht. Aber diese Erkrankungen sind ganz besonders Ausdruck des Verlusts einer ordenungsgemäßen persönlichen Autonomie und der Entscheidungsfreiheit, denen eine völlige Unterwerfung des Gewissens unter den Willen der Autoritäten der Prälatur zugrunde liegt, denn ohne weitere Unterscheidung wird der Wille Gottes mit dem der Direktoren gleichgesetzt, und deshalb der Gehorsam Gott gegenüber mit dem Gehorsam gegenüber den Direktoren. Wenn wir hier noch, wie es weiter unten näher ausgeführt ist, die Verpflichtung hinzufügen, vollkommene Rechenschaft über die Gewissensangelegenheiten denen gegenüber abzulegen, die es verlangen, ist es verständlich, dass dies eine völlige Entfremdung der Person begünstigt, und alles das auf Grund einer angeblichen Hingabe an Gott.

Zu diesem labilen Zustand trägt auch die tiefgreifende Frustration bei, die in den Seelen vieler Mitglieder Platz greift, weil ihnen das Streben nach der Heiligung im gewöhnlichen Leben, um dessentwillen sie dem Opus Dei beigetreten sind, ständig verweigert wird. Außerdem wird eine systematische Ausrottung der persönlichen Gefühle der Numerariermitglieder betrieben, vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, was die Zuneigung zu ihrer Familie und die Freude am Beruf betrifft, was zur völligen Unterwerfung unter die Interessen der Institution führt.

All das verursacht ernste Verwirrungen, wie das leidvolle Faktum zeigt, dass im Augenblick nahezu die Hälfte aller Mitglieder, die in Zentren des Werkes leben, Psychopharmaka einnehmen. Es wird weder die Freiheit respektiert, einen Arzt eigener Wahl aufzusuchen oder sich selbstständig darum zu bemühen, ärztlichen Rat einzuholen, vor allem wenn es sich um einen Psychiater oder einen Psychologen handelt.

Probleme mit der Berufung oder Unstimmigkeiten mit den Richtlinien der Institution werden, wie es das Sowjetregime mit seinen Dissidenten machte, geistigen Verwirrungen zugeschrieben; dadurch verpflichtet man den Betroffenen, medizinische Behandlung von Seiten von Ärzten in Anspruch zu nehmen die das Vertrauen der Direktoren der Prälatur besitzen. Diese pflegen den Vorschlag zu äußern, dass man weggeht, in einer Sackgasse, die die psychische und physische Gesundheit gefährdet und die Folgeerscheinungen in ihrem Leben zurücklässt. Wir können zu diesem Thema zahlreiche Zeugenberichte beitragen.

Bei der Leitung geht man von Misstrauen gegenüber den Mitgliedern aus, und man fördert ein ungesundes Misstrauen unter ihnen:

In der Predigt der Prälatur erachtet man jede legitime Meinungsverschiedenheit oder Äußerung konstruktiver Kritik als eine schwere Verfehlung gegen die Einheit, während doch das Gesetz der Kirche dies als Recht jedes Christgläubigen betrachtet, immer unter Wahrung der christlichen Nächstenliebe (vgl. CIC 212 § 3).

Unter dem Vorwand, die christliche Lehre über die brüderliche Zurechtweisung zu leben, fördert man die hinterlistige Anzeige, wie man sich im “Katechismus” des Opus Dei überzeugen kann (Siehe den “Katechismus” (“Catecismo”), 7. Aufl., Nr. 227-234.).

Ebenso wird in diesem Katechismus den Gläubigen der Prälatur das Recht verweigert, untereinander Freundschaften zu pflegen, die nicht als natürliche Form der menschlichen Geselligkeit gesehen werden. Jede Art, Auffassungen über Angelegenheiten, die die Institution betreffen, auszutauschen, oder jemandem eine Besorgnis über interne Angelegenheiten mitzuteilen, der nicht von den Autoritäten des Werkes dafür vorgesehen wurde, wird als gefährliche “besondere Freundschaft” und als Anschlag auf die Einheit angesehen (Ebda., Nr. 221). Hinsichtlich der Form der empfangenen Berufung existiert ein diskriminierender Umgang: Ganz entgegen dem, was über die Gleichheit der Berufung im Opus Dei gepredigt wird, existieren in den entscheidenden Fragen des Lebens in der Institution (Lebensplan, asketische Erordernisse, Teilnahme an der Leitung oder an der Bildung) einige markante Unterschiede – unerklärlich und niemals ausgesprochen – zwischen Numerariern, Numerarierinnen, Auxiliarinnen, männlichen und weiblichen Assoziierten, Supernumerariern und Supernumerarierinnen.

ungerechtes Arbeitsverhältnis derer, die im Dienst der Prälatur arbeiten:

Sobald sie beigetreten sind, verlangt man von den Numerariermitgliedern eine völlige Verfügbarkeit, ihre berufliche Arbeit aufzugeben, um sich ganz internen Aufgaben zu widmen für den Fall, dass die Direktoren dies verlangen. Wenn dies geschieht, sind sie nicht vertraglich angemeldet, wie dies die zivile Gesetzgebung verlangt, zumindest in Spanien. Jahre hindurch befanden sich die Auxiliarinnen in dieser Situation, die die häuslichen Arbeiten in den Zentren der Prälatur durchführen, bis diese Lage unerträglich wurde. Allerdings verbleiben jene Numerarierinnen und Numerarier in diesem ungeregelten Verhältnis, die in Leitungsaufgaben und in der Bürokratie der Prälatur arbeiten; so war es auch mit den Priestern der Prälatur in Spanien bis Jänner 2007.

Im Lauf der Jahre waren diese Personen ohne offizielle Anstellung, es wurden keine Beiträge an die Sozialversicherung geleistet, sie waren des Rechts beraubt, mit der staatlichen Gesundheitsvorsorge rechnen zu dürfen und zu einer Alterspension zu gelangen. Und für den Fall, dass sie das Werk verlassen haben, waren sie völliger Hilflosigkeit überlassen.

Über das Forum internum des Gewissens

Weder die Intimsphäre noch die Freiheit der Gewissen werden respektiert:

In den internen Regelungen (Siehe zu dieser ganzen Fragestellung “Catecismo”, Nr. 209-222.)begründet man die Verpflichtung, jede Woche (die Supernumerarier vierzehntägig) das Gewissen gegenüber einem Laien zu öffnen, der von den Direktoren bestimmt ist. Diese Verpflichtung das Gewissen zu öffnen, bedeutet, über absolut alles Rechenschaft abzulegen, was im Inneren geschieht: Gedanken, Sehnsüchte, Unterlassungen, Sünden in allen Aspekten des Lebens: inneres Leben, menschliche Bezieheungen, Arbeit, Familie, Gebrauch der materiellen Güter, Studien, Erholung.

Man rät lebhaft davon ab – als eine Äußerung des schlechten Geistes, das heißt, es ist in einer Form gesagt, die einem Verbot gleichkommt – bei Priestern zu beichten, die nicht vom Werk sind, oder sogar bei Priestern, die von der Prälatur sind, aber nicht von den Direktoren vorgesehen wurden. (Im “Catecismo”, Nr. 216 ist diese Frage schon angedeutet, die in den internen Büchern der “Meditaciones” offen eingeschärft werden, um die Lehre des Gründers wieder aufzunehmen, wer der gute Hirte im Werk ist. ) Man predigt diesen menschlichen Gehorsam gegenüber den Direktoren, nicht in Fragen des Forum externum, sondern in Angelegenheiten des Gewissens, ohne in Rechnung zu stellen, dass die Seele nur Gott gegenüber verantwortlich ist, noch den Schaden zu bedenken, den es bedeuten kann, wenn man jemanden verpflichtet, etwas gegen die eigenen moralischen Überzeugungen zu tun.

Schwere Verletzung des Gewissensgeheimnisses:

Da Laien die Direktoren sind, welche die Gewissen mit der Hilfe von Personen lenken, die von ihnen bestimmt wurden, fallen im Werk die innere geistliche Leitung und die äußere Leitung zusammen. Auf diese Weise wird die Freiheit der geistlichen Leitung, die von der Kirche anerkannt ist, ganz offiziell mit Füßen getreten.() Außerdem ist es üblich, dass die Direktoren über alles zu informieren sind, was man bei der geistlichen Leitung der Gläubigen gehört hat. (Obwohl man den Gläubigen zu verstehen gibt, dass man die Vertraulichkeit hinsichtlich der Dinge, die in der geistlichen Leitung besprochen werden, respektiert, (vgl. “Catecismo”, Nr. 222), ist die Realität eine völlig andere: Man vergleiche, was zum Thema in den “Erfahrungen über die Art, brüderliche Gespräche zu führen”, gesagt wird (“Experiencias sobre el modo de llevar charlas fraternas”, Rom, 19.3.2001, S. 107-114).)Man spricht sogar in den Leitungsgremien über die Angelegenheiten des Forum internum dieser Personen, für die dies eine Verletzung des Rechts auf guten Ruf bedeutet, den jeder Gläubige hat. Die Direktoren üben Kontrolle über die Mitglieder aus und erhalten Information sogar durch die sakramentale Beichte. Einerseits schärfen sie ihren Priestern ein, dass sie ihre Beichtkinder drängen, in der geistlichen Leitung mit dem bezeichneten Laien die Sünden offenbaren, die sie im Sakrament bekannt haben, sogar bis zu dem Punkt, dass sie die Absolution verweigern, wenn sie nicht bereit sind, wesentliche Dinge offenzulegen. (“Sollte ein Mitglied des Werkes einmal, aus Mangel an Bildung, seinen Direktoren nicht Umstände oder Fakten aus seinem Leben zur Kenntnis bringen, die von unserer Berufung abweichen oder die ein Hindernis für unsere Arbeit bedeuten, und wenn er andererseits diese Tatsachen in der Beichte mitteilt, muss der Priester, wobei immer klar bleibt, dass er es nicht befiehlt, dieser Seele den Rat geben, dass sie, für ihr eigenes Wohl und das des Werkes, aufrichtig und vertrauensvoll mit ihren Direktoren spricht, und wenn es notwendig sein sollte, darum bittet, das Zentrum oder die Stadt zu wechseln. Ausnahmsweise, je nach der Wichtigkeit der Tatsachen, wenn etwa eine Unvereinbarkeit mit den Verpflichtungen gegenüber dem Werk vorliegt oder in der Folge einem Dritten Schaden droht, kann dieser Hinweis einweder ein einfacher Rat der geistigen Leitung sein oder aber bis hin zu einer strengen und schweren Verpflichtung nach den allgemeinen Normen der Moraltheologie werden, eine Verpflichtung, die der Priester mit der nötigen Festigkeit auferlegen muss, und je nach der Art, wie es Personen und Umstände erfordern, bis dahin gehen, dass er “ausdrücklich anordnet, um die Entlassung aus dem Werk zu bitten” (“Erfahrungen aus der seelsorglichen Praxis”, “Experiencias de práctica pastoral”, S. 263-264).) Außerdemist es eine verbreitete Prais unter den Priestern des Werkes, den Beichtenden zu fragen, ob er es für angemessen halten würde, nach der Beichte über einige Dinge zu sprechen, und mit dieser Zustimmung der Beichtenden fühlen sie sich vom Siegel der Verschwiegenheit in diesen Punkten entbunden, die sie nachher mit den Direktoren besprechen, wenn es ihnen angebracht erscheint.

Apostolat

Die uneigennützige Nächstenliebe erscheint nicht als Beweggrund für die Apostolate der Prälatur:

Das Apostolat wird nicht aus einer uneigennützigen Nächstenliebe zu den Seelen in Angriff genommen, die in jedem Menschen Jesus Christus selbst sieht. Ganz im Gegenteil wird die Freundschaft zu einem Instrument missbraucht, nicht im Zeichen einer echten christlichen Freundschaft, wie sie Jesus mit seinen Freunden lebte, sondern als Mittel, neue Mitglieder zu erschleichen. In der Arbeit mit Jugendlichen trainiert man die Mitglieder dahin, dass es kein Ziel in sich bedeutet, junge Menschen für Besuche bei Armen und Bedürftigen heranzuziehen, ebenso für die Mitarbeit bei der Katechese für die Erstkommunion, sondern ein Mittel, ihre Herzen zu gewinnen und sie zu ermutigen, der Institution beizutreten. (Siehe “Erfahrungen mit apostolischen Arbeiten” (“Experiencias de las labores apostólicas”, Rom, 6.10.2003, S. 221-223.)

Die Teilnahme an sozialen Initiativen, die aus Solidarität unternommen werden, geschehen nicht, weil sie etwas in sich Gutes sind, sondern zu Gunsten der Institution, um der Gesellschaft und der Kirche selbst ihr humanitäres Interesse unter Beweis zu stellen, oder um an staatliche Unterstützungen für ihre poselytistischen Aktivitäten heranzukommen. (Siehe “Erfahrungen mit den örtlichen Räten” (“Experiencias de los consejos locales”), S. 176-179.)

Der Ton in der Leitung der Apostolate ist betriebswirtschaftlich und nicht spirituell:

In der apostolischen Arbeit herrscht ein überzogener statistischer Eifer, um Quoten für die Anwerbung von Personen zu erfüllen, der eine rein menschliche Sicht der Dinge verrät, den Wunsch nach völliger Kontrolle über alle Aktivitäten, und der weit entfernt vom christlichen Ideal ist, die heilbringende Botschaft aus Liebe zu Gott, unserem Herrn, allen Menschen zu bringen. Das zuvor Gesagte erhellt die Tatsache, dass im Opus Dei Formulare verwendet werden, um Berichte zu erhalten und die Kontrolle auszuüben. (Vgl. Beispielsweise das Formular, das für die monatliche Information über die pastorale Tätigkeit der Priester verwendet wird oder die Kontrollblätter für die Mitarbeiter und Supernumerarier)

Systmatische Täuschung der kirchlichen und der zivilen Autoritäten.

Lüge und Verstellung gegenüber den Bischöfen und dem Heiligen Stuhl selbst:

Das eben Beschriebene ist nur möglich auf Grund einer systematischen Täuschung der kirchlichen Autoritäten. Man zeigt ihnen nämlich einige Dokumente, während man in Wirklichkeit nach anderen Satzungen vorgeht, die niemals vom Heiligen Stuhl approbiert wurden und deren Übereinstimmung mit der Lehre und dem Gesetz der Kirche überprüft werden müssten.

Diese doppelte Buchhaltung hat auch schwerwiegende Folgen für die Mitglieder. Die Tatsache, dass sie über keine Übersetzung der Statuten der Prältur verfügen, die in lateinischer Sprache geschrieben ist, macht deutlich, dass die Mitglieder in ihrer Mehrzahl den juridischen Status ihrer Mitgliedschaft im Opus Dei nicht kennen und deshalb auch nicht wissen, was der Heilige Stuhl approbiert hat und was nicht. Das führt beispielsweise dazu, dass die Laien sich für Vollmitglieder in der Prälatur halten oder meinen, sie müssten ihre Intimsphäre den Direktoren offenbaren oder, im Fall der Numerarier und Assoziierten, dass sie ihr ganzes Gehalt abzuliefern hätten, etc. (Vgl. “Erfahrungen mit postolischen Arbeiten” (“Experiencias de las labores apostólicas"), S. 46-70.)

Die Prälatur vermeidet es, dass die kirchliche Hierarchie einen Überblick über die Nutzung von Stiftungen bekommt, die ihre Gläubigen und andere Personen übernehmen, indem sie als kirchlichen Besitz nur die Leitungssitze der Prälatur und der Regionalvikare gelten lässt, und indem sie Konstruktionen dazwischenschaltet (eingetragene Vereine, Gesellschaften, Stiftungen), die völlig unter der Kontrolle der Direktoren stehen, und die die Aufgabe haben, den Namen als Eigentümer der Schulen, Spitäler, Studentenheime, Jugendklubs, Kulturzentren etc. Zur Verfügung zu stellen, die die Institution für ihre Apostolate benützt. (Siehe “Catecismo”, Nr. 173.)

Betrug an der Gesellschaft insgesamt:

Ebensowenig bestehen Bedenken, historische Dokumente zu verfälschen und verschwinden zu lassen. Besonders auffällig war dies der Fall beim Adelstitel des Gründers (Siehe Ricardo de la Cierva, Los años mentidos (“Die erlogenen Jahre”), Verlag Fénix, S. 143-158.), oder bei den akademischen Graden, die ihm zugeschrieben werden (Siehe die Untersuchungen von “Libero”, unter dem Titel “Tesis y doctorados” (“Dissertationen und Doktorate”), veröffentlicht am 22. 2. 2008). In gleicher Weise wird die Geschichte der Prälatur immer wieder neu geschrieben (Siehe die Untersuchung von Joan Estruch, “Santos y pillos. El Opus Dei y sus paradojas” (“Heilige und Schurken. Das Opus Dei und seine Paradoxien”). Herder, 1993, Kap. I, S. 3.), indem die weggelassen werden, die sich aus ihrer Mitte entfernt haben, indem das verändert wird, was sich im Lauf der Zeit als schädlich für sein Image herausgestellt hat, indem dem Gründer Schriften zugeschrieben werden, die er nicht geschrieben hat (“Forja” – “Im Feuer der Schmiede”) (Siehe Oráculo, “La patología narcisista del Opus Dei” (“Der pathologische Narzissmus des Opus Dei”), Nr. 4), indem die “Instruktionen” und die Gründungsbriefe falsch datiert werden ( Siehe “Las cartas de antes de la guerra, ¿son realmente de los años treinta?” (“Die Briefe aus der Vorkriegszeit – sind sie wirklich aus den dreißiger Jahren?”), etc.

Kein Mitglied erhält für seine monatlichen wirtschaftlichen Beiträge eine Quittung; das erlaubt es der Prälatur seine materiellen Güter in einer Grauzone zu nutzen, es betrügt die Finanzämter, dort wo es arbeitet, und es tarnt einen Teil der erhaltenen Gelder mit Hilfe von NGOs und Stiftungen.

Es geschehen beständige und skandalöse wirtschaftliche Manipulationen, um die Finanzbehörden aller Länder zu foppen, eine Tatsache, die zugleich für diejenigen Mitglieder einen Anstoß bedeutet, die sich hingegeben haben, indem sie dem Ideal der Heiligung in der Welt durch die tägliche Arbeit und durch den Umgang mit Ihresgleichen in allen Milieus folgen.


Wie man bemerken kann, sind es nicht wenige und auch keine unbedeutenden Fragen, die unserer Auffassung nach in der Prälatur überprüft werden sollten. Denn das Schlimmste ist es, dass diese schweren Missbräuche begangen werden, indem man sich auf die Approbation durch die Kirche stützt. Es geht nicht nur, aber auch darum, eine pastorale Vorgangsweise zu stoppen, die auf systematische Weise viele Leben zerstört hat und die für die Evangelisierung viele großzügige Seelen verloren hat, die sich Gott hingegeben haben, um Ihm zu dienen und ihn in alle Winkel der Welt und der Gesellschaft zu bringen und die durch den Mangel an Nächstenliebe zerstört wurden, den sie von Seiten der Pärlatur erfahren haben. Es geht auch darum zu vermeiden, dass diese gewalttätige Vorgangsweise aufhört den guten Namen der Kirche zu beschmutzen, mit deren vorgeblicher Approbation sie durchgeführt werden.

Vor allem legen wir Ihnen, Eminenz, nahe, dass besonders die internen Dokumente der Institution untersucht werden. Diese internen Dokumente sind der Allgemeinheit der Gläubigen der Prälatur nicht zugängig, die auch nicht erfahren, dass sie im Internet veröffentlicht wurden: Reglamentos ocultos. Ebenso halten wir es für angebracht, dass Personen angehört werden, die über die finanziellen Vorgangsweisen Bescheid wissen, die die Prälatur durchführt und die, weil sie nicht mehr vom Werk sind, frei darüber sprechen können. Wie danken Ihnen von vornherein für das Interesse für das, was wir Ihnen hier respektvoll vorlegen, und, als Katholiken verschiedener Diözesen der Welt, versichern wir Sie unseres Gebets für Ihre Person und Ihren pastoralen Dienst und erbitten den Segen Ihrer Hochwürdigsten Eminenz.